Das Zusammenleben von Menschen hat eine gewisse Nähe zur Folge, die in manchen Situationen zu Störungen führt und den Unmut von Mitmenschen erregt. Zu den häufigsten genannten Störungen gehören lästige Geräusche, die durch andere verursacht werden und nicht zum eigenen Haushalt gehören. Die Geräuschkulisse der eigenen Familienmitglieder wird in den meisten Fällen toleriert und als gegeben hingenommen. Mutwillige Erzeugung von lauten Geräuschen oder Lärm durch Nachbarn sind oft Grund für handfeste Streitereien. In hartnäckigen Fällen kommt es zu Beschwerden, Gerichtsverfahren und Mietminderungen wegen Beeinträchtigung der Wohnqualität. Der häusliche Frieden in solchen Mietshäusern ist dann in der Regel dauerhaft geschädigt und nur schwer zu reparieren. Unerwünschte Geräuschentwicklung kann jedoch auch bauliche Mängel als Ursache haben und muss nicht am ungebührlichen Verhalten von Mitbewohnern liegen.
Die Hausordnung als Bestandteil des Mietvertrages
Zu jedem Mietvertrag oder der Teilungserklärung einer Eigentümergemeinschaft gehört eine Hausordnung. Sie regelt die Benutzung der gemeinschaftlichen Anlagen und das Verhalten innerhalb der Wohnanlage. Die Hausordnung legt die Befugnisse und Rechte ebenso fest, wie sie die Einschränkungen und Obliegenheiten der einzelnen Parteien regelt. Regelmäßig gehören dazu Aussagen zur Lärmbelastung. Geregelt werden oft der Betrieb von Rundfunkgeräten, Spielen von Musikinstrumenten, Haustierhaltung oder Benutzung von Kinderspielplätzen. Manche Hausordnungen legen über die Mittagszeit eine Ruhephase von ungefähr 2 Stunden fest und weisen auf besondere Rücksichtnahme an Sonn- und Feiertagen hin. Bei schlechter Bausubstanz wegen zu dünner Wände, baulichen Fehlern an Fußböden oder Treppenhäusern sind jedoch oft Geräuschbelästigungen nicht zu umgehen.
Bauliche Maßnahmen zur Geräuschdämmung
Wenn in der Bausubstanz Fehler bezüglich der Geräuschdämmung vermutet werden, handelt es sich meistens um Schallbrücken. Sie entstehen bei der festen Verbindung von Gebäudeteilen und leiten den Schall von einem Bauteil in das nächste weiter. So können sich Schallereignisse weitläufig ausbreiten und viele Bewohner erreichen. Als Gegenmaßnahme muss eine Entkopplung der Bauteile stattfinden, die der Weiterleitung des Schalls entgegenwirkt. In Mietshäusern sind derartige Maßnahmen oft nur bei größeren Sanierungsmaßnahmen durchführbar. Beispielsweise können bei der Badezimmererneuerung Wasserrohre in Schaumstoff gepackt werden. Sie besitzen dann eine Wärmedämmung und übertragen kein Rauschen mehr auf Wände. Unter Fußböden kann eine Trittsschalldämmung angebracht werden, die den darunterliegenden Wohnungen das Geräusch von Schritten oder fallenden Gegenständen erspart. Benötigte Materialien sind z.B. online bei verschiedenen Anbieter zu fiinden.
Wirkungsweise von schalldämmenden Schaumstoffen
Der Effekt der Schaumstoffe besteht in einer Aufnahme und Absorption von Schallwellen. Sie werden innerhalb der Schaumstoffporen in viele verschiednen Richtungen reflektiert und dabei entscheidend abgeschwächt. Schaumstofflager.de führt im Sortiment mehrere schalldämmende Schaumstoffe für unterschiedliche Anwendungen. Selbst die Auskleidung von Wänden für einen Raum zum Musikmachen mit Noppenschaumstoffen ist möglich. Zu den einzelnen Produkten wird bei Schaumstofflager.de eine ausführliche Beschreibung angezeigt. So können sich Verbraucher über die Eigenschaften der einzelnen Artikel genau informieren und erkennen, ob es für ihren speziellen Fall geeignete Schaumstoffe gibt. Die Investition in eine Schalldämmung bedeutet für alle beteiligten Bewohner eines Mietshauses einen erhöhten Wohnwert und stellt den Frieden in der Wohnanlage sicher. Schaumstoffe mit schalldämmender Wirkung werden daher häufig bei Sanierungen nachgerüstet.