Was zählt zum Hausrat?
Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass zum Hausrat eines Menschen alle beweglichen Sachen und Gegenstände gehören, also alles was zur Einrichtung gehört und zum Gebrauch oder Verbrauch dient. Hierzu zählen unter anderem Möbel, Kleidung, Haushaltgeräte, Elektrogeräte, Schmuck, Hobby- und Sportgeräte, Musikinstrumente, aber auch Teppiche, Lebensmittel und sogar Kleintiere, auch wenn dies makaber erscheinen mag. Weiterhin gehört auch vorhandenes Bargeld zum Haushaltsinventar. All diese Sachen und Gegenstände können folglich auch versichert werden. Üblicherweise gestaltet es sich in der Hausratversicherung so, dass der Hausrat zum Wiederbeschaffungswert versichert wird. Das heißt nichts anderes als das der Versicherer die Kosten ersetzt, die aufgewendet werden müssen um eine Sache oder Gegenstand in gleicher Art oder Güte und in neuwertigem Zustand wieder zu beschaffen.
Neben den alltäglichen Haushaltsgegenständen sollte der Versicherungsnehmer vorhandene Wertgegenstände in jedem Fall gesondert im Versicherungsvertrag benennen lassen. Gleiches gilt für Menschen, welche beispielsweise einem teuren Hobby nachgehen, denn hier ist einschlägig zu überprüfen, ob die vereinbarte Versicherungssumme im Schadenfall auch ausreichend wäre. Jeder Versicherungsnehmer hat prinzipiell die Möglichkeit, dass er über die Versicherungsgesellschaft auch individuelle Entschädigungsgrenzen für Wertsachen in seiner Hausratversicherung vereinbart. Lediglich für Bargeld, welches sich im Haus oder der Wohnung befindet, gibt es feste Entschädigungsgrenzen.
Die Vorteile einer Hausratversicherung
Wenn der Verbraucher seine Hausratgegenstände, welche sich in seiner Wohnung oder seinem Haus befinden, umfassend vor Beschädigungen durch äußere Einflüsse schützen möchte, sollte er grundsätzlich eine Hausratversicherung abschließen. Zu diesen Beschädigungen gehören unter anderem Schäden, welche durch Brand, Blitz, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus, aber auch Leitungswasser entstehen. Mit einer guten Hausratversicherung können auch so genannte Elementarschäden abgesichert werden, welche beispielsweise durch Erdbeben, Schneelawinen oder Überflutung entstehen.
Die Hausratversicherung erstattet allerdings nicht nur den Wert des Hausrates, sondern beispielsweise auch die Kosten, welche bei der Beseitigung eines Schadens auftreten können. Ein weiterer Vorteil für den Versicherungsnehmer besteht darin, dass er eine Hausratversicherung mit vielen weiteren Einschlüssen beanspruchen kann, so dass der Interessierte sein individuelles Versicherungspaket vollkommen frei nach seinen eigenen Wünschen und Bedürfnissen gestalten kann.
Aufgrund der Tatsache, dass die Hausratversicherung zu den so genannten Neuwertversicherungen zählt, ist die Versicherungsgesellschaft vom Gesetzgeber her verpflichtet, dem Versicherungsnehmer die Kosten eines neuwertigen Gegenstandes zu erbringen.
Vorsicht ist geboten, wenn die Versicherungsgesellschaft dem Versicherungsnehmer eine so genannte verbundene Hausratversicherung anbietet, denn dies bedeutet, dass die abgesicherten Gefahren grundsätzlich nur in Kombination versichert sind. Kündigt der Versicherungsnehmer also diese Versicherung, dann verfügt er auch über keinen Hausratversicherungsschutz mehr.
Wovon profitiert der Versicherungsnehmer im Einzelnen?
Der wohl entscheidendste Vorteil einer Hausratversicherung besteht darin, dass der Versicherungsnehmer im Schadenfall zerstörte oder abhandengekommene Gegenstände zum Neuwert ersetzt bekommt. Um dies bei Wertgegenständen, wie beispielsweise Pelze, Bargeld oder Schmuck ebenfalls zu erreichen, müssen diese Sachen lediglich im Versicherungsvertrag benannt werden.
Weiterhin sind bei der Hausratversicherung nicht nur Gegenstände versichert, welche sich in der Wohnung oder im Haus befinden, sondern beispielsweise auch in abgeschlossenen Kellerräumen, Garagen oder Geräteschuppen.
Auf Wunsch kann eine Hausratversicherung auch auf Reisen oder an anderen Orten außerhalb der Wohnung in Anspruch genommen werden, wobei der Versicherungsnehmer bedenken muss, dass er eine Aufenthaltsdauer von drei Monaten nicht überschreiten darf.
Positiv ist ebenfalls, dass nicht nur der eigene Hausrat, welcher sich in der Wohnung oder im Haus befindet, versichert ist, sondern auch zum Beispiel ausgeliehene Gegenstände von Freunden, Bekannten oder der Familie.