Versicherungen in der Wohngemeinschaft

Wohngemeinschaften werden beleibe nicht nur von Studenten und anderen jungen Leuten gebildet, auch Senioren tun sich häufig auf diese Weise zusammen, weil diese Form des Wohnens einige Vorteile verspricht. Die Frage ist, wer was bezahlt, wenn Wasserschäden entstehen, ein Brand das Eigentum vernichtet oder die Wohnung von einem Einbruch heimgesucht wird. Um die Versicherungspolicen der WG-Mitglieder richtig zu gestalten, sind die genauen Mietverhältnisse zu beachten.

Was ist zu versichern?

Abseits von herkömmlichen Vorstellungen über arme WG-Bewohner sind in vielen WGs kostspielige Anschaffungen zu finden, darunter Musik- und PC-Anlagen, teure Fahrräder, Haushaltsgeräte und CD-Sammlungen. Das Thema Hausratversicherung muss also unter den WG-Bewohnern besprochen werden. Sie sind durch diese Versicherung vor den finanziellen Schäden durch Diebstahl, Einbruch, Feuer, Leitungswasser, Explosion, Brand, Blitzschlag, Hagel oder Vandalismus geschützt. Einige Risiken, die von Personen ausgehen, wie Diebstahl oder Vandalismus sind in WGs besonders erhöht, denn hier gehen viele Besucher ein und aus, die nur ein WG-Bewohner kennt, die anderen nicht. Jede Hausratversicherung umfasst alle im Haushalt befindlichen Gegenstände, unabhängig davon, ob sie Eigentum des Versicherungsnehmers sind oder nicht. Das Eigentum von Untervermietern ist jedoch hiervon ausgeschlossen. Folglich spielt der Mieterstatus des WG-Bewohners die entscheidende Rolle. Wenn nur ein WG-Bewohner den Mietvertrag als Hauptmieter abgeschlossen hat, die anderen jedoch als Untervermieter im Vertrag stehen, benötigt jeder von ihnen eine eigene Versicherungspolice für sein Zimmer. In jede dieser Policen müssen jedoch auch die gemeinschaftlich genutzten Gegenstände aufgenommen werden, die dem jeweiligen Untervermieter gehören, aber im Gemeinschaftsraum untergebracht sind, also ein mitgebrachter Kühlschrank oder die Waschmaschine. Im Schadensfall ist bei so einer Police leicht zu klären, welche Versicherung aufkommt.
Wenn hingegen alle WG-Bewohner gleichberechtigte Mieter sind, können sie eine gemeinschaftliche Hausratversicherung abschließen. Darüber müssen sie sich einig werden, denn hier wird es bei einem Großschaden darum gehen, wer was ersetzt bekommt. Es wäre also zu klären, wer in welchem Anteil (seiner eigenen Sachen) die Kosten an der Police übernimmt.

Die Versicherung über die eigenen Eltern

Der Versicherungsschutz über die Hausratversicherung der eigenen Eltern ist für ein WG-Mitglied möglich, wenn es während des Studiums die elterliche Wohnung verlassen hat. Die Außenpolice der Versicherung der Eltern sieht das bei genügender Deckungshöhe vor, das ist bei einzelnen Versicherern unterschiedlich geregelt. Meist werden 10 Prozent als Außenversicherung mit abgedeckt, in Einzelfällen auch deutlich mehr, bis zu 30 Prozent oder 15.000,- Euro. Das kann für junge WG-Bewohner völlig ausreichend sein.
Verpflichtend ist eine Hausratversicherung nicht, aber anzuraten. Auch saubere Regelungen zwischen den Bewohnern sind unerlässlich, es könnte sonst zu schweren Auseinandersetzungen kommen. Die Bewohner sollten gemeinsam Angebote vergleichen, hier gibt es nicht nur große Preis-, sondern vor allem Leistungsunterschiede.

Weitere Versicherungen innerhalb der WG

Aufgrund des sozialen Miteinanders, das sich in Wohngemeinschaften ergibt, ist über weitere Versicherungen nachzudenken. Experten empfehlen jedem Bewohner eine private Haftpflichtversicherung. Wenn bei einer Studentenparty jemand unglücklich stürzt oder es, schlimmer noch, durch Streitereien zu Personen- oder Sachschäden kommt, bietet diese sehr wertvollen Schutz. Diese Schäden sind in Wohngemeinschaften ungleich häufiger anzutreffen als innerhalb einer Familie, die gemeinsam wohnt.

Kommentar (1) Schreibe einen Kommentar

  1. Für unseren Fall kan ich keinen Hinweiß finden.
    Unsere Situation ist folgende:
    Wir wohnen zu 4 Erwachsenen Personen in einer Wohnung.
    1. Hauptmieter der Wohnung mein Mann und ich,
    2. Meine Mutter 80 Jahre alt, wird von mir gepflegt.
    3. meine Schwester die sich gerade von Ihrem Mann getrennt hat.
    Keiner der Vier Personen hat eine Haftpflicht Versicherung und wir Leben wie eine Familie eben zusammen. Also nicht wirklich wie in einer WG
    Welchen Rat können Sie uns geben? Wir möchten gerne eine Private Haftpflicht und eine Hausratversicherung abschließen, die aber für alle 4 Personen in einem Vertrag gleichberechtigt gelten soll.

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