Private Stromerzeugung

Aufgrund permanent steigender Stromkosten gewinnt die private Stromerzeugung zunehmend an Bedeutung. Mittlerweile stehen unterschiedliche Möglichkeiten der Energiegewinnung zur Verfügung. Der technische Fortschritt in diesem Bereich ist deutlich spürbar. Das wirkt sich natürlich auch positiv auf die Investitionskosten aus. Moderne Anlagen für den Privatgebrauch sind mittlerweile erschwinglich. Außerdem sind derartige Anlagen eine Investition in die Zukunft, die eine recht gute Rendite bringen.

Energiegewinnung mit Blockheizkraftwerken

Zu den ältesten Möglichkeiten der privaten Stromerzeugung gehören die Blockheizkraftwerke. Diese bestehen aus einem Verbrennungsmotor, der einen Generator antreibt. Der Generator liefert den elektrischen Strom für den Haushalt. Während des Betriebs des Motors und des Generators entsteht Wärme. Diese wird zum Heizen des Gebäudes genutzt. Auf diese Weise wird die Energie des Treibstoffs effektiv genutzt. Nachteilig an dieser Technik ist, dass der Verbrennungsmotor permanent in Betrieb sein muss, da es sonst zu Engpässen bei der Stromversorgung im Gebäude kommt.

Stromerzeugung mit Fotovoltaikanlagen

Mithilfe von Fotovoltaikanlagen wird aus dem Sonnenlicht elektrische Energie gewonnen. Diese Energie steht dem Hausbesitzer zur Verfügung. Die Solarmodule werden vorzugsweise auf das Hausdach montiert. Dort herrschen optimale Bedingungen zum Betrieb. Da das Sonnenlicht nicht beeinflusst werden kann, wird mit den Fotovoltaikanlagen oftmals mehr Strom erzeugt als tatsächlich benötigt wird. Das ist ein großer Vorteil. Überschüssige elektrische Energie wird in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Dadurch wird ein zusätzliches Einkommen realisiert. Auf diese Weise amortisieren sich die Investitionskosten für eine Fotovoltaikanlage bereits nach wenigen Jahren.

Windkraftanlagen für den Privatgebrauch

Windkraftanlagen werden meistens mit riesigen Anlagen assoziiert. Inzwischen gibt es jedoch auch kleinere Anlagen, die im Garten aufgestellt werden können. In exponierten Lagen, in denen es permanent etwas windig ist, liefern derartige Anlagen elektrische Energie für den Hausgebrauch. Auch bei diesen Anlagen besteht die Möglichkeit, überschüssige Energie ins öffentliche Stromnetz einzuspeisen. Für jeden, der den privat erzeugten Strom nicht in das öffentliche Netz einspeisen möchte, stehen mittlerweile leistungsstarke Energiespeicher zur Verfügung. Diese werden mit der überschüssigen Energie aufgeladen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Strom mittels Fotovoltaikanlage oder mit einem Windkraftwerk erzeugt wurde. Durch die Energiespeicher wird der Strombedarf sowohl bei Windstille als auch bei Dunkelheit gedeckt. Im Idealfall braucht der Hauseigentümer überhaupt keine elektrische Energie zukaufen.

Wasserkraftwerke

Wasserkraftwerke werden nur äußerst selten zur privaten Stromerzeugung genutzt. Das liegt daran, dass die territorialen Voraussetzungen vorhanden sein müssen. Da dies nicht überall der Fall ist, spielt diese Art der Energiegewinnung nur eine untergeordnete Rolle. Aber auch mit solchen Anlagen ist es möglich, Energie für den Privatgebrauch und zur Einspeisung ins vorhandene Netz zu erzeugen.

Finanzielle Förderung der privaten Stromerzeugung

Um einen finanziellen Anreiz zur Errichtung von Anlagen zur Stromerzeugung zu schaffen, hat die Bundesregierung bereits im Jahre 2000 das Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG genannt, verabschiedet. In diesem Gesetz ist festgelegt, dass der Anteil erneuerbarer Energien kontinuierlich erhöht werden soll. Die Zielvorgabe ist, dass bis zum Jahre 2050 der Anteil erneuerbarer Energien mindestens 80 Prozent betragen soll. Dadurch werden natürliche Ressourcen und die Umwelt geschont. Der Ausstieg aus der Kernenergie ist ohnehin schon beschlossen. Die Stromerzeugung mittels Kohlekraftwerke soll dementsprechend zurückgefahren werden. Um dieses ehrgeizige Ziel zu erreichen, wird jedem Hauseigentümer, der Anlagen zur Stromerzeugung mittels erneuerbarer Energien betreibt, eine fest vereinbarte Einspeisevergütung gewährt. Die Verträge haben eine Laufzeit von jeweils 20 Jahren. Die Einspeisevergütung richtet sich zum einen nach der Art der Stromerzeugung und zum anderen nach dem jeweiligen Standort. Das bedeutet, dass beispielsweise ein Betreiber einer Windkraftanlage in Küstennähe aufgrund der größeren Windausbeute eine geringere Vergütung erhält als ein Betreiber im Binnenland. Dadurch werden Nachteile ausgeglichen. Die Einspeisevergütung für die Betreiber stammt nicht aus Steuermitteln, sondern wird in Form der sogenannten EEG-Umlage von den Stromkunden bezahlt.

Die umstrittene Novelle des EEG 2014

Im Jahre 2014 ist von der Bundesregierung eine Novelle des EEG in Kraft getreten. Diese besagt, dass Anlagenbetreiber auch für 20 Prozent des selbst genutzten Stroms die EEG-Umlage entrichten sollen. Dadurch sollen alle anderen Stromkunden finanziell entlastet werden. Diese Novelle ist nicht unumstritten. Zu befürchten ist, dass der Anreiz, neue Anlagen zu errichten deutlich sinkt. Das könnte im schlimmsten Fall dazu führen, dass die ehrgeizigen Ziele des EEG nicht erreicht werden. Wirtschaftsexperten prognostizieren zudem den Wegfall von mehr als 20.000 Arbeitsplätzen. Einige Experten befürchten sogar, dass die private Stromerzeugung über viele Jahre hinweg stagniert.

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